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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), welche auf den Empfehlungen des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes basieren, bilden das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als unseren Kunden und Prime Travel Asia als Ihren Reiseveranstalter. Sie sollen Ihnen die einzelnen Vertragspunkte offen und klar darlegen.  

1. Vertrag 
1.1 Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und der Prime – The Travellers’ Service AG (nachfolgend als verkürzt als Prime Travel Asia benannt) ein Vertrag zustande. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen.  

1.2. Vertragspartei 
Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen vermittelt, so gelten deren eigenen Vertrags- und Reisebedingungen. Ebenso ist der Versicherungsschutz von Prime Travel Asia nicht anwendbar für diese Fremdleistungen. Bei allen von Prime Travel Asia vermittelten Nur-Flug-Arrangements gelten die Allgemeinen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften. In all diesen Fällen ist Prime Travel Asia nicht Vertragspartei und Sie können sich nicht auf die vorliegenden Reise- und Vertragsbedingungen berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit Prime Travel Asia und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Änderungen seitens der Fluggesellschaft gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden, wie z.B. Erhöhungen von Treibstoff-Gebühren oder Flughafentaxen.  

2. Preise- und Zahlungsbedingungen 
2.1. Preise
Der von Ihnen zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus dem Reisekatalog bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten oder aus der Offerte. Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes bei der Ausschreibung erwähnt ist, in Schweizer Franken. Es sind jeweils die am Buchungsdatum gültigen Preise massgebend  und sind Barzahlungspreise. Für andere Zahlarten (z.B. Kreditkarten) verrechnen wir die von den Abrechnungsstellen belasteten Gebühren.  

2.2. Reservationsgebühren
Falls Sie bei Prime Travel Asia nur die Landleistung reservieren möchten (ohne Hin- und Rückflug ab der Schweiz), kann eine eine Reservationsgebühr von CHF 50.00 pro Auftrag erhoben werden.  

2.3. Bearbeitungen und Reservation
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle, neben den im Katalog erwähnten Preisen, zusätzlich Kostenanteile für die Reservierung und Bearbeitung erheben kann.  

2.4. Kurzfristige Buchungen 
Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) Leistungen extra angefragt werden müssen, erheben wir für die anfallenden Kommunikations- und Portokosten einen Unkostenbeitrag von CHF 50.– pro Auftrag.  

2.5. Anzahlung 
Anlässlich der Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle ist gleichzeitig eine Anzahlung von 30 % der Gesamtreisekosten, bei Aufträgen zwischen CHF 1000.– und CHF 2000.– jedoch mindestens eine solche von CHF 500.– pro Person zu leisten.  

2.6. Restzahlung
Die Zahlung des restlichen Reisepreises hat bis spätestens 35 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Prime Travel Asia die Reiseleistungen verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 3ff geltend machen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 35 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen. Bei Buchungen von Flugtickets zu Spezialpreisen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der definitiven Auftragserteilung zu bezahlen. Nicht rechtzeitige Bezahlung berechtigt Prime Travel Asia die Reiseleistungen zu verweigern.  

3. Sie ändern Ihre Anmeldung, Ihr Reiseprogramm oder können die Reise nicht antreten (Annullierung) 
3.1. Allgemeines
Wenn Sie eine Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung oder Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.   

3.2. Bearbeitungsgebühren
Bei einer Annullierung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden CHF 80.– pro Person, maximal CHF 200.– pro Auftrag als Bearbeitungsgebühren erhoben (s. Ziff. 3.3.), sowie eventuelle Kommunikationskosten.   

3.3. Annullierung/Änderung der Reise
Damit keine Missverständnisse entstehen, nehmen wir Annullierungen oder Änderungen ausschliesslich schriftlich entgegen. Bei Annullierung des Auftrages können Bearbeitungsgebühren, Versicherungsprämien und evtl. Visakosten verlangt werden. Sagen Sie Ihre Reise vor Reisebeginn ab, oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (Ziff. 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:

  45 - 30 Tage vor Abreise

     30%

  29 - 8 Tage vor Abreise

     50%

  7 - 1 Tage vor Abreise

     80%

  am Abreisetag 

   100%


Für Abreisen vom 09.12. - 31.12. gelten folgende speziellen Bestimmungen:

  60 - 30 Tage vor Abreise

       30%

  29 - 15 Tage vor Abreise

       50%

  14 - 0 Tage vor Abreise

     100%



Tickets für Veranstaltungen und Anlässe: 100 % Spesen ab Buchung  

Von den obigen Bestimmungen abweichende Konditionen sind auf der Rechnung speziell separat aufgeführt. Ihre Buchungsstelle ist berechtigt zusätzliche Kostenanteile für deren Aufwände zu verrechnen.   

3.3.1. Änderung von individuellen Leistungen oder Annullierung des gesamten Arrangements
a. Linienflüge zu Spezialpreisen
Flugtickets unterliegen teilweise sehr strengen Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen. Je nach Fluggesellschaft und Tarifart betragen diese bis zu 100 % ab Buchungszeitpunkt. Bei Rücktritt/Änderung nach Buchung werden zusätzlich zu den Kosten der Fluggesellschaft die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 3.2 verrechnet.  

b .Hotels, Transfers, "Nur -Land" Arrangements
Es finden die Annullierungs- und Umbuchungsbedingungen gemäss Ziff. 3.3. auch für einzelne Leistungen Anwendung.  

3.3.2. No-Show
Bei Nicht- oder zu spätem Erscheinen (sog. No-Show) zum Abflug oder für Landleistungen vor Ort werden dem Passagier 100 % des Arrangements-Preises belastet. Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für Prime Travel Asia jede Beförderungspflicht. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Passagiere sind verpflichtet, bis spätestens 72 Stunden vor ihrem Rückflug die Flugzeiten bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückzubestätigen.   

3.4. Annullierungskostenversicherung
Die Annullierungskosten werden in Härtefällen von einer Annullierungskostenversicherung übernommen, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach der jeweils geltenden Versicherungspolice. Wir raten Ihnen, bei der Buchungsstelle eine Annullierungs- und Extrarückreisekostenversicherung abzuschliessen.   

3.5. Ersatzreisender
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden benennen. Der Ersatzreisende muss bereit sein, unter den bestehenden Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Er hat zudem den besonderen Reiseerfordernissen zu genügen, und es dürfen seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anforderungen entgegenstehen. Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Der Eintritt einer Ersatzperson ist in der Regel begrenzt zulässig:
- Wenn die Ersatzperson die besonderen Reiseerfordernisse (Pass, Visa etc.) erfüllt.
- Die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotel oder Fluggesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der   Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein, oder an den Flugbestimmungen scheitern kann.
- Die Bearbeitungsgebühr (Ziff. 3.2.) und allfällig entstehende Mehrkosten sind durch Sie und den Ersatzreisenden zu übernehmen. Tritt ein Ersatzreisender in den Vertrag ein, so haften Sie und er solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Prime Travel orientiert Sie innert angemessener Frist, ob der benannte Ersatzreisende an der Reise teilnehmen kann. Bennenen Sie den Ersatzreisenden zu spät oder kann er aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnung, gesetzlicher Vorschriften, etc. nicht teilnehmen, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung (Ziff. 3ff)  

4. Änderungen der Prospektausschreibung, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich 
4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss
Prime Travel Asia behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss.   

4.2. Preisänderungen Für bestimmte nachfolgend aufgeführte Fälle müssen wir uns vorbehalten, die in den Prime Travel-Katalogen und Preislisten angegebenen Preise zu erhöhen: 
·        Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge) 
·        Neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen (z.B. Abflugstaxen) 
·        Staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer) 
·        Wechselkursänderungen 
Falls Prime Travel Asia die in den Katalogen und Preislisten angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekannt gegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des ursprünglich gebuchten Totalpreises, so haben Sie das Recht innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung gegen volle Rückvergütung Ihrer Zahlungen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.   

4.3. Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung vor Reisebeginn
Prime Travel behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten, etc.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Prime Travel bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.    

5. Absage durch Prime Travel Asia
 
5.1. Absage aus Gründen die bei Ihnen liegen
Prime Travel ist berechtigt eine Reise abzusagen, wenn Sie durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. In diesem Fall zahlt Prime Travel Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 3ff und weitere Schadenersatzforderungen.   

5.2. Mindestteilnehmerzahl
Die von uns angebotenen Reisen basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl. Beteiligen sich an einer Reise weniger als die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl, so kann Prime Travel die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Falle bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen zurück. Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.  

5.3. höhere Gewalt, Streiks
Ereignissse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Massnahmen oder Streiks, können Prime Travel veranlassen eine Reise abzusagen. In einem solchen Fall informiert Sie Prime Travel so schnell wie möglich.  

6. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet Ihnen Prime Travel eine allfällige Differenz zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen. Wird ein erheblicher Teil der vereinbarten Reise nicht erbracht oder lehnen Sie aus wichtigen Gründen Programmänderungen, welche zur Vermeidung des Ausfalls von erheblichen Reiseteilen vorgesehen sind ab, wird Ihnen die Prime Travel-Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger bei der Organisation der Rückreise behilflich sein. Prime Travel vergütet Ihnen den Unterschied zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der bereits erbrachten Dienstleistungen. Weitergehende Schadenersatzforderungen richten sich nach Ziff. 9ff.  

7. Sie treten die Reise an, können Sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Prime Travel nicht von den Leistungsträgern belastet werden. In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahestehenden Person) wird Ihnen die Prime Travel-Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Extrarückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht eingeschlossen ist.  

8. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben 
8.1. Beanstandung und Abhilfe verlangen
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Prime Travel-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltlich Abhilfe zu verlangen. Die Prime Travel-Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Prime Travel-Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung, die örtliche Vertretung oder der Leistungsträger sind verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.  

8.2. Selbstabhilfe
Sofern innert der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorien, Transportmittel, etc.) und gegen Beleg von Prime Travel ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziff. 8.1.) verlangt.  

8.3. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Prime Travel geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Prime Travel geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich Prime Travel unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Prime Travel Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.  

9. Haftung von Prime Travel Asia 
9.1. Allgemeines
Prime Travel vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es der Prime Travel -Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.  

9.2. Haftungsbeschränkung, Haftungsausschlüsse 
9.2.1. Internationale Abkommen
Enthalten Internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Prime Travel auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr und im Eisenbahnverkehr).  

9.2.2. Haftungsausschlüsse
Prime Travel haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist: - auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise - auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist - auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Prime Travel Asia, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte   In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von Prime Travel Asia ausgeschlossen.  

9.2.3. Personenschäden, Unfälle und Erkrankungen
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen und Erkrankung, die die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet Prime Travel, sofern die Schäden durch Prime Travel Asia oder seine Dienstleistungsträger verschuldet sind. Vorbehalten bleiben Internationale Abkommen (Ziff. 9.2.1.).  

9.2.4. Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die aus Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Prime Travel auf maximal den zweifachen Reisepreis beschränkt, ausser der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.  

9.3. Verantwortung während der Reise
Am Ferienort ist es möglich, noch lokale Veranstaltungen oder Ausflüge zu buchen. Sie beteiligen sich an diesen Veranstaltungen jedoch, soweit Sie nicht durch die Prime Travel Asia-Reiseleitung bzw. die örtliche Prime Travel Asia-Vertretung vermittelt wurden, auf eigene Verantwortung, da in einzelnen Fällen eine Teilnahme aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse mit Problemen verbunden sein kann oder gewisse körperliche Voraussetzungen erfordert. Prime Travel Asia kann deshalb für Ausflüge oder Veranstaltungen, die Sie direkt am Ferienort buchen, keine Haftung übernehmen.  

10. Versicherungen 
10.1. Annullierungskosten-Versicherung
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annullierungs- und Rückreisekostenversicherung, sofern Sie nicht bereits privat eine gleichwertige Versicherung abgeschlossen haben.  Wir empfehlen die Europäische Reiseversicherung, welche Sie bei uns abschliessen können. Weitere Infos: www.erv.ch  

10.2. Bearbeitungsgebühr
Prime Travel Asia möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühr von CHF 80.– pro Person, maximal CHF 200.– pro Auftrag, durch die obligatorische Versicherung nicht gedeckt ist und in jedem Fall von Ihnen bezahlt werden muss.  

10.3. Zusätzliche Versicherungen
Die Haftung der Reise-, Transport-, und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Prime Travel empfiehlt Ihnen deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen: Flug-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Gepäck-Versicherung. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle.  

11. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisekatalog sowie das abgegebene Büchlein «Reise-Informationen» enthalten Angaben zu den Pass- und Visavorschriften, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind, und zwar auf dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung des Kataloges. Allfällig danach bekannt werdende Änderungen wird Ihnen Prime Travel bzw. Ihre Buchungsstelle bei Vertragsabschluss mitteilen und Ihnen die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente nennen. Über die geltenden Einreise-Bestimmungen für Bürger von Staaten die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informiert Sie Ihre Buchungsstelle auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch besorgt Ihnen Ihre Buchungsstelle gerne die Einholung der allfällig erforderlichen Visa. Die Einholungskosten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, sind Sie selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und müssen Sie die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüfen Sie vor Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen.  Prime Travel macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. Gleichfalls weist Sie Prime Travel Asia ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren- und anderer Einfuhren hin. Wir sind verpflichtet Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass die Einfuhr oder der Besitz von Drogen in asiatischen Ländern mit grosser Härte geahndet wird. In gewissen Ländern wird bei solchen Delikten die Todesstrafe ausgesprochen.  

12. Flüge
Unsere Katalogangebote umfassen Reisen mit Flügen des regulären Linienverkehrs. In Ausnahmefällen bieten wir Angebote mit Bedarfsflügen (Chartergesellschaften) an. Falls nichts anderes angegeben sind die Flüge in Economy-Klasse. Die publizierten Flugpläne, Gesellschaften und Flugzeugtypen können jederzeit ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie die aktuellen Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein. Bei gebuchtem Landarrangement mit Transferleistungen erledigt unsere Lokalagentur die Rückbestätigung und informiert Sie über mögliche Änderungen.  

12.1. Elektronische Flugkarten / E-Tickets
Wo nichts anderes vermerkt, stellen wir für Sie ein elektronisches Ticket aus. Der Vorteil dadurch ist, dass das Ticket im Computer der Fluggesellschaft vorliegt und nicht mehr verloren gehen kann. Sie weisen sich lediglich mit dem Reisepass beim Check-in aus und erhalten die Bordkarte. Sollten Sie ein herkömmliches Ticket wünschen, stellen wir ein solches gerne aus. Beachten Sie aber, dass die Fluggesellschaften dafür Gebühren verrechnen, welche wir Ihnen in Rechnung stellen.  

12.2. Reisegepäck und Sondergepäck (Sportgeräte)
Ihr Reisegepäck sind im Normalfall auf folgende Limiten beschränkt: Economy Klasse 20 kg plus 1 Stück Handgepäck bis max. 7 kg Business Klasse 30 kg plus 2 Stück Handgepäck bis max. 10 kg pro Stück Erste Klasse 40 kg plus 2 Stück Handgepäck bis max. 12 kg pro Stück Auf den meisten angebotenen Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck und mitgebrachten Sportgeräten möglich, meist gegen Aufpreis. Eine Voranmeldung für Zusatzgepäck und Sportgeräte ist obligatorisch.  Wichtig: Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Reiseberater über die aktuell geltenden Gepäckslimiten und Bestimmungen Ihres gebuchten Fluges.

12.3. Verspätungen / Unregelmässigkeiten
Verspätungen im Flugverkehr können jederzeit auftreten, sei es durch Überlastung von Flugstrassen, technische Probleme usw. Leider haben wir als Reiseveranstalter darauf keinen Einfluss. Aus Erfahrung empfehlen wir die Umsteigezeit bei Anschlussflügen nicht zu knapp zu bemessen oder unter Umständen eine Transitübernachtung einzuplanen. Der Reiseveranstalter ist grundsätzlich nicht haftbar für entstandene Spesen durch Flugverspätungen.  

12.4. Rückbestätigung von Flügen / Überprüfung der Flugzeiten
Für Gäste welche Transferleistungen an der Destination gebucht haben, erledigt Prime Travel die Flugrückbestätigung und informiert Sie bei möglichen Unregelmässigkeiten. Bei nicht begleiteten Reisen oder Kunden die auf Transferleistungen verzichten, sind Sie für die Flugrückbestätigung selbst verantwortlich. Versäumnisse können zum Verlust des Transportanspruches führen und allfällige Mehrkosten gehen in diesem Falle zu Ihren Lasten.  

13. Sportangebote
In vielen unserer Hotelangebote wird eine Auswahl von Sportmöglichkeiten angeboten. Die Auswahl ist in der Regel begrenzt und punkto Qualität gelten nicht immer europäische Massstäbe. Die Einrichtungen befinden sich nicht immer beim gebuchten Hotel. Zahlreiche Hotels treten ihr Sportangebot an Drittfirmen ab. Verständlicherweise haben wir auf solche Anbieter wenig oder keinen Einfluss. Wir können es daher nicht garantieren, wenn ein Angebot kurzfristig nicht oder nicht mehr verfügbar ist. Die Katalogangaben beruhen auf dem Stand der Drucklegung. Falls Sie eine bestimmte Sportart ausüben möchten, so lassen Sie sich dies bei der Buchung bestätigen. Eine Haftung für das Angebot können wir nicht übernehmen.  

14. Einzel- Doppel-, Dreier- und Viererzimmer  
14.1. Einzelzimmer
In zahlreichen Hotels Asiens sind die Zimmer gleich eingerichtet und es existieren keine speziellen Einzelzimmer. Der Gast erhält in einem solchen Falle ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung. Ausnahmen bilden Japan und gewisse Hotels in Indien wo kleinere Einzelzimmer zu reduzierten Kosten gegenüber des Doppelzimmers angeboten werden.  

14.2. Doppelzimmer
Doppelzimmer sind in Asien in der Mehrheit mit einem Kingsize Bett ausgestattet und einige Hotels bieten keine Zweibettzimmer (twin bed) an. Wünsche für ein Zweibettzimmer, wo erhältlich, können bei Buchung übermittelt, aber nicht garantiert werden.   

14.3. Dreibett- oder Viererzimmer
In Asien existieren – im Gegensatz zu amerikanischen Ländern – meist keine speziellen Drei- oder Vierbettzimmer. Ein Dreibettzimmer besteht oft aus einem Doppelzimmer mit Zusatzbett. In Sachen Komfort entsprechen diese Betten (Klappbetten, Matratzen) meist nicht den normalen Betten und sind für Erwachsene nicht immer geeignet. Bei Viererzimmern handelt es sich meist um Familienzimmer mit zwei Doppelbetten.  

15. Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Prime Travel oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
Die Adresse des Ombudsmannes lautet:
Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach
8801 Thalwil
Tel: 044 485 45 35
info@ombudsman-touristik.ch
www.ombudsman-touristik.ch

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Prime Travel Asia ist schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Prime Travel Asia wird als der ausschliessliche Gerichtsstand die Gerichte des Kantons Zürich vereinbart.

 
 
 
 
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